SUGRA - Information Hanf in der Tierernährung

SUGRA GmbH, Hardstrasse 19, 5037 Muhen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Bundesamt für Landwirtschaft hat per 1. März 2005 das Fütterungsverbor für Hanf an Nutztiere in Kraft gesetzt. Unter dieses Verbot fällt auch Hanf als Einstreu, dies mit folgender Begründung:

    Hanf darf auch als Einstreu für Nutztiere nicht verwendet werden. Die Einstreu wird oft auch gefressen. Einstreuen kann deshalb in diesem Fall dem Verfüttern gleichgesetzt werden.


Weitere Einzelheiten finden sie im Factsheet vom Bundesamt für Landwirtschaft   (>>Download<<)



Als Alternative zu Hanfeinstreu empfehlen wir unsere Confortlin Einstreu